Gemeinderatssitzung vom 16.12.2015

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In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2015 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Voranschlag 2016:

Der Voranschlag 2016 mit Einnahmen und Ausgaben im ordentlichen Haushalt in Höhe von € 2.353.200 und im außerordentlichen Haushalt von € 1.169.600, der mittelfristige  Finanzplan für die Jahre 2017-2020 sowie der Dienstpostenplan wurden einstimmig beschlossen.

Gebühren und Abgaben:

Einstimmig wurde beschlossen, die Gebühren und Abgaben im Wesentlichen gleich wie im Vorjahr zu belassen und für 2016 nur die Wassergebühren und die Kindergartenbeiträge wie folgt anzupassen:

Wasserpreis: von € 1,73 auf € 1,80 je m³

Kindergarten: Bastelbeitrag von € 55,- auf € 65,- halbjährl.
Fahrtkostenbeitrag von € 90,- auf € 100,- halbjährl

Entschädigungen und Zuwendungen:

Folgende jährliche Entschädigungen und Zuwendungen werden wie folgt erhöht:

Vorbeterentschädigung: von € 60,- auf € 70,-

Feuerwehrförderung: von € 1.500,- auf € 1.800,-

Trachtenkapelle Buchbach: von € 1.000,- auf € 1.100,-

Landjugend: von € 120,- auf € 150,-

 
Überplanmäßige Ausgaben 2015:

3 überplanmäßige Ausgaben im Haushaltsjahr 2015 wurden vom Gemeinderat nachträglich beschlossen. Die Bedeckung erfolgte durch € 130.504,40 höhere Einnahmen aus Aufschließungsbeiträgen. 

Bauübertragungsverordnung:

Bereits 1997 wurde beschlossen, die Angelegenheiten der örtl. Baupolizei bei Gewerbeangelegenheiten der Bezirkshauptmannschaft zu übertragen.  Nun wurde ergänzt, dass dies auch für gemischte gewerbliche und private  Bauvorhaben gilt.
 

Rad- und Gehweg von Wohlfahrts nach Waidhofen a.d. Thaya

In Zusammenarbeit mit der Straßenbauabteilung und der Straßenmeisterei Waidhofen a.d. Th. soll 2016 ein Rad- und Gehweg entlang der Landesstraße errichtet und die Landesstraße im Bereich des Wohlfahrtsbergers verbreitet werden. In nächster Zeit sollen mit den Grundeigentümern Verhandlungen für die notwendige Grundeinlöse geführt werden.

Die voraussichtlichen Baukosten betragen max. € 150.000,-. Der Gemeinderat hat dem einstimmig zugestimmt. 

Verkauf Hauseinfahrten:

In Brunn wird auf Antrag des Hauseigentümers eine Hauseinfahrt als öffentliches Gut entwidmet und die Fläche von 33 m² zum Preis von € 18,- je m² an den Hauseigentümer verkauft. 

Es wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, bei ähnlichen Fällen, auf Antrag der Grundeigentümer, eine Einzel-Hauseinfahrt an den angrenzenden Hauseigentümer zum jeweiligen Baulandpreis zu verkaufen.

 
Alle Beschlüsse waren einstimmig.

17.12.2015