Gemeinderatssitzung vom 22.6.2015

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

In der Gemeinderatssitzung am 22.06.2015  wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Asphaltierungen:

Der Buchbergweg in Buchbach, der Haidweg in Brunn und der Hintausweg in Vestenpoppen sollen asphaltiert werden. Die Gesamtlänge beträgt rund 1 km. Die Arbeit wurde an die Fa. Leithäusl aus Göpfritz a.d. Wild zu einem Preis von € 58.190,40 vergeben.

Löschwasserentnahmestelle Vestenpoppen:

Durch die Absenkung des Wasserspiegels der Thaya durch den Hochwasserschutz Vestenpoppen-Wohlfahrts ist eine Löschwasserentnahme durch die Feuerwehr nicht mehr möglich. Daher wurde mit der Flussbauabteilung des Landes NÖ. und der Freiw.Feuerwehr Vestenpoppen-Wohlfahrts eine Lösung erarbeitet. Es wird eine Abfahrtsrampe mit mehreren Aufstellmöglichkeiten für die Tragkraftspritze errichtet. Zugleich dient diese als Auslaufsicherung für den neu errichteten Regenwasserkanal für die neue Siedlung in Vestenpoppen. Die Arbeiten dafür wurden an die Fa. Swietelsky, Zwettl zum Preis von € 31.172,96 vergeben. 

Kapellenfärbelung Götzweis:

Die Kapelle in Götzweis soll teilweise neu gefärbelt werden. Die Arbeit dafür wurde an die Fa. Müllner, Waidhofen/Th. zum Preis von € 2.157,68 vergeben.

Annahme Förderungen Kanal- und Wasserleitungserweiterungen:

Für die Errichtung der Kanal- und Wasserleitungserweiterungen in den neuen Siedlungen in Brunn, Wohlfahrts und Vestenpoppen sowie des Betriebsgebietes Götzweis wurde beim Bund und Land NÖ. um Förderungen angesucht. Die Förderverträge mit einer Gesamtfördersumme von € 410.983,- wurden vom Gemeinderat beschlossen. Allerdings ist ein kleiner Teil davon ein zinsenloses Darlehen und die Direktzahlung erfolgt aufgeteilt auf die nächsten 20 Jahre.

Flächenwidmungsplan:

Der neue Flächenwidmungsplan wurde nun auch vom Land NÖ. mittels Bescheid genehmigt und ist ab 19.6.2015 rechtskräftig. Es wurden auch bereits 3 Baubewilligungen in den Siedlungserweiterungen erteilt.

Die Siedlungserweiterung in Brunn wurde als Aufschließungszone mit Freigabebedingungen genehmigt. Da diese Bedingung (Parzellierungsentwurf) bereits gegeben ist, wurde die Freigabe vom Gemeinderat beschlossen. In Buchbach ist das neue Siedlungsgebiet ebenfalls an diese Freigabebedingung gebunden und steht noch aus. 

Gas- und Internetanschluss:

Für oben angeführte neue Siedlungsgebiete wurde vom Gemeinderat ein Erdgas- und Internetanschluss beschlossen. Die Gemeinde muss für je 1 Bauplatz die Kosten für einen Gasanschluss vorläufig übernehmen. Für den Breitbandausbau für ein leistungsfähiges Internet mit Lichtwellenleiter werden die Kosten für die Planung und die Leerverrohrung von der Gemeinde vorfinanziert, bis es zu einem Anschluss an eine Hauptleitung kommt. 

Gemeindegrenzänderung:

Im Zuge der Errichtung einer Teichanlage im Bereich der Grenze von Wohlfahrts und Götzweis zur Stadtgemeinde Waidhofen a.d. Thaya ist eine Korrektur der Gemeindegrenze entlang des Radlbaches sinnvoll. Vom Gemeinderat wurde diese beschlossen, auch wenn unsere Gemeinde dadurch um 673 m² kleiner wird. 

Übernahme Grundabtretungen:

Da es für die neuen Siedlungsgebiete in Brunn, Vestenpoppen und Wohlfahrts bereits Teilungspläne für die neuen Bauplätze gibt wurden in diesen Plänen natürlich auch die neuen Siedlungsstraßen eingezeichnet. Diese sind von den derzeitigen Grundeigentümern gratis an das öffentliche Gut abzutreten.

Der Gemeinderat hat beschlossen, diese in die Erhaltung und Verwaltung der Gemeinde zu übernehmen. 

Resolution Steuergerechtigkeit im Finanzausgleich:

Im Finanzausgleichsgesetz ist geregelt, wie viel Anteil an den gemeinsamen Steuereinnahmen der Bund, die Länder und die Gemeinden bekommen. Dieser Finanzausgleich wird derzeit neu ausgehandelt. Bereits 1976 unter Bürgermeister ÖR Groß hat unsere Gemeinde den seinerzeitigen Finanzausgleich wegen der ungerechten Aufteilung unter den Gemeinden beim Verwaltungsgerichtshof bekämpft. Damals wurden die Gemeinden unter 1.000 Einwohner jenen bis 10.000 Einwohnern gleich gestellt. Nun gibt es einen neuen Anlauf die Verteilung unter den Gemeinden gerechter zu gestalten.

Derzeit ist es so, dass Gemeinden über 50.000 Einwohner je Einwohner fast das doppelte an Ertragsanteilen bekommen als kleine Gemeinden unter 10.000 Einwohner.

Bezügeverordnung:

Die Verordnung über die Entschädigung der Gemeinderäte und Ortsvorsteher wurde an die derzeitigen Einwohner in den Katastralgemeinden angepasst. Außerdem ist die Entschädigung für den Umweltgemeinderat weg gefallen.

Subvention Handballclub Waidhofen a.d. Thaya:

Beim Handballclub Waidhofen a.d. Thaya sind 10 Mitglieder aus unserer Gemeinde. Daher wurde eine Subvention für das heurige Jahr von € 500,- beschlossen. 

Dienstjubiläum Amtsleiter Hermann Scharf:

Amtsleiter Hermann Scharf ist am 1.7.1975 in den Gemeindedienst bei uns eingetreten und hat daher heuer am 1. Juli sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Aus diesem Anlass wurde ihm vom Gemeinderat für seine langjährige Tätigkeit für die Gemeinde gedankt und eine außerordentliche Vorrückung in die nächste Gehaltsstufe zuerkannt.

 

Alle Beschlüsse waren einstimmig. Alle Gemeinderäte waren anwesend.

23.06.2015