Gemeinde Waidhofen an der Thaya - Land
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ab 1. September 2023 zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ. Gemeinde- vertragsbedienstetengesetzes 1976, LGBl. 2420, in der derzeit geltenden Fassung, vorerst befristet auf ein Jahr.
Die Einstufung erfolgt nach der Grundentlohnungsgruppe 4
(Vordienstzeitenanrechnung und Gehaltszulage möglich)
Dienstzeit: Montag – Freitag 6:45-15:15 Uhr inkl. Pause
Voraussetzungen:
Wir erwarten uns:
Benefits
Bewerbungen sind schriftlich mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf mit Foto und Darstellung der bisherigen Berufstätigkeit, Geburtsurkunde, Ausbildungs- u. Verwendungszeugnisse etc.) Volksschulgemeinde Waidhofen an der Thaya, Gymnasiumstraße 6, zu richten und können gerne per E-Mail an office@schulgemeindewaidhofen.at gesendet werden.
Im Fall einer Aufnahme muss ein polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als zwei Monate, vor Abschluss des Dienstverhältnisses vorgelegt werden.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen Frau Stadträtin Marlene Böhm-Lauter – Obfrau der Schulgemeinden Waidhofen an der Thaya, Tel.: 0664/1258747, E-Mail: office@schulgemeindewaidhofen.at , gerne zur Verfügung.
Volksschule - Stellenausschreibung - Schulwart/in (144 KB) - .PDF
09.08.2023