Gemeinde Waidhofen an der Thaya - Land
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23.03.2023
Gemeinde Waidhofen a.d. Thaya-Land
Kindergartenstraße 5, 3830 Waidhofen a.d. Thaya,
Tel. 02842/52337
Email: gemeinde@waidhofen-land.at
nach dem NÖ. Bestattungsgesetz 2007für den Friedhof in der KG Buchbach
Der Gemeinderat beschließt auf Grund des NÖ. Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480 in der jeweils geltenden Fassung folgende Friedhofsgebührenordnung:
§1
Arten der Friedhofsgebühren
Für die Benützung des Gemeindefriedhofes werden eingehoben:
§ 2
Höhe der Grabstellengebühren
Die Grabstellengebühren (für die Überlassung des Benützerrechtes auf 10 Jahre bei Erdgrabstellen und Urnengräbern bzw. auf 30 Jahre bei sonstigen Grabstellen betragen für:
§ 3
Verlängerungsgebühren
§ 4
Beerdigungsgebühren
(1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei:
a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab € 650,00
b) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen € 300,00
c) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Urnen € 300,00
d) Beisetzung einer Leiche in einer Gruft € 1.300,00
e) Beisetzung einer Urne in einer Gruft für Leichen € 650,00
f) Beisetzung einer Urne in einer Urnennische € 300,00
g) Beerdigung einer Leiche in einer Erdgrabstelle mit Deckel € 1.000,00
(2) Die Beerdigungsgebühren von Leichen von Kindern beträgt die Hälfte der im Abs. 1 festgesetzten Gebührensätze.
§ 5
Enterdigungsgebühr
Die Enterdigungsgebühr beträgt das zweieinviertelfache der jeweiligen Beerdigungsgebühr.
§ 6
Höhe der Gebühr für die Benützung der Leichenhalle
Die Gebühr für die Benützung der Leichenhalle beträgt für den ersten Tag € 20,00.Für jeden weiteren angefangenen Tag € 5,00.
§ 7
Schluss- und Übergangsbestimmungen
Diese Friedhofsgebührenordnung tritt mit 1. Mai 2023 in Kraft.
Friedhofsgebührenordnung - Stand 03-2023 (36 KB) - .PDF