Schnupperticket für Bus und Bahn

VOR KlimaTicket

Da das Klimaticket (ÖV-Schnupperticket) in vielen Gemeinden gut ankommt, bietet die Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land ab 1.Juli 2023 ein Probejahr mit zwei Klimatickets an. Die Fahrkarten können von allen in der Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land (Haupt- und Nebenwohnsitz) gemeldeten Personen entliehen werden.

Es können die Fahrkarten bis zu zwei aufeinander folgenden Tagen aber max. 3 Monate im Voraus und max. 6 Tage im Jahr zu den Bedingungen ausgeliehen werden. Bei Verfügbarkeit ist auch eine kurzfristige Ausleihe möglich.

  • Das Klimaticket ist eine Verkehrsverbund-Jahresstreckenkarte, die von den Gemeindebürgern am Gemeindeamt tageweise entliehen werden kann. 

  • Das Klimaticket gilt immer nur für eine Person.

  • Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden.

  • Kinder müssen ein eigenes Klimatickt entlehnen.

  • Die Fahrkarten können am Gemeindeamt, telefonisch unter Tel.: 02842 52337 reserviert werden. Die Reservierungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

  • Mit dem Klimaticket können die in der Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land gemeldeten Bürgerinnen und Bürger Bus und Bahn in Niederösterreich, Burgenland und Wien, einschließlich aller Öffentlicher Verkehrsmittel in der Kernzone Wien (U-Bahn, Straßenbahn, ...) nutzen.
  • Die Abholung der Streckenkarten hat bis spätestens 10:00 Uhr des Nutzungstages zu erfolgen. Ab 10:00 Uhr werden die Karten bei Nicht-Abholung wieder frei gegeben.

  • Die Rückgabe der Karten hat jeweils am selben Tag unmittelbar nach der Fahrt durch Einwurf in den Briefkasten der Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land zu erfolgen.

  • Bei Fahrkartenverlust sind die Entlehnenden für den Ersatz des verbleibenden Fahrkartenwerts verantwortlich. Der Mindestersatz beträgt € 100,00/Karte.

  • Werden die Fahrkarten nicht zeitgerecht zurückgegeben, wird den säumigen Fahrkarten-NutzerInnen die Kosten der Streckenkarte Waidhofen an der Thaya – Wien und retour für den Nachnutzer verrechnet.

Bei einer etwaigen Verhinderung trotz Reservierung wird um ehestmögliche Freigabe per telefonischer Verständigung ersucht. Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer unentschuldigten Nicht-Abholung eine Sperre für weitere Buchungen ausgesprochen werden kann.

Die Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land behält sich das Recht vor, eine Reservierung der Karte abzulehnen bzw. eine bereits erfolgte Reservierung der Karte bis 3 Tage vor dem Nutzungstag ohne Angaben von Gründen bzw. Ersatz von Schadensansprüchen ersatzlos zu stornieren.

Für etwaige Fragen, Unklarheiten bzw. Problemstellungen bei der Benutzung der Streckenkarten steht die Gemeinde Waidhofen an der Thaya-Land, Tel. 02842 52337, während der angegebenen Amtszeiten zur Verfügung.

23.06.2023